Kinderrechte im Alltag der Kindertagesstätte Umsetzung von Partizipation und Beteiligungsverfahren im pädagogischen Alltag (Beschwerdemanagement)

Grundsätzlich ist in Kindertagesstätten die Bereitschaft groß, Kinder zu beteiligen. Dennoch gestaltet sich die konsequente Umsetzung häufig problematisch. Zudem gehen die Vorstellungen darüber, wie Partizipation in der pädagogischen Praxis aussehen soll, oft auseinander. Der Gesetzgeber hat durch das Bundeskinderschutzgesetz vom Januar 2012 eine stärkere Verbindlichkeit zur Umsetzung der Rechte von Kindern zur Teilhabe geschaffen und fordert Fachkräfte heraus, geeignete Verfahren der Beteiligung zu entwickeln und mit den Kindern "zu leben".

Inhalte:

  • Partizipation in der Erziehung und Bildung: ein Recht von Kindern und (gesetzliche) Verpflichtung für Fachkräfte

  • Sensibilisierung: Bewusste Wahrnehmung von Bedürfnissen und Wünschen sowie von Kritik und Ablehnung der Kinder

  • Partizipation stellt Fragen nach der Verteilung von Entscheidungsbefugnissen sowie der Machtverteilung zwischen Erwachsenen und Kindern: Reflexion der eigenen Haltung und des eigenen Bildes vom Kind

  • „Partizipation ist ein Schlüssel zu Bildung und Demokratie“

  • Partizipation ist in erster Linie „Beziehungsarbeit, nicht zuerst eine Frage der Methodik“ (Klein in TPS 5/2016)

  • Partizipation von Anfang an, beginnend im Krippenalter

  • Mögliche Strukturen zur Umsetzung von Partizipation im pädagogischen Alltag

  • Partizipation braucht die Beteiligung der Eltern

  • Partizipation betrifft das ganze Haus

  • „Beschweren erwünscht“: Entwicklung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder

  • Gesunde Balance: Mitbestimmungsrechte der Kinder und Verantwortungsbereich der Fachkräfte

(vgl. "Die Kinderstube der Demokratie", Hansen u.a.).